Das Sie uns hier gefunden haben, beweist: Sie sind auf der Suche nach fairen und bezahlbaren Lösungen zur Risikovorsorge.
Wir beraten Sie ganzheitlich und unabhängig vom Einfluss einer Versicherungsgesellschaft zu allen Fragen der Risikovorsorge und Assekuranz. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der Unterstützung bei Risikoabsicherungen von Handel- und Handwerk, von Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie Privathaushalten.
Bei uns finden Sie interessante Konzepte, bestehende Risiken sinnvoll und leistungsstark abzusichern.
Stöbern Sie auf unserer Website, vergleichen Sie mit unseren Tarifrechnern oder noch besser, schauen Sie einfach mal persönlich bei uns in Hörnitz vorbei. Bestimmt werden Sie fündig.
Wir freuen uns auf Sie
Torsten Mittag & Team
Wir weisen darauf hin, dass ab 01.01.2024 auch in Sachsen eine allgemeine Rauchmelderpflicht für Wohngebäude besteht. Siehe Sächsiche Bauordnung § 47 - "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten...."
Die Nichteinhaltung kann im Falle eines Brandschadens als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und damit zu Einschränkung oder Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wir empfehlen allen Gebäudeeigentümern daher, den Vorgaben der Bauordnung Rechnung zu tragen.