VMM - Versicherungsmakler Mittag - Ihr Versicherungsmakler in Zittau

Ver­sicherungs­makler Mittag

Inh. Torsten Mittag

Home

Hallo und Willkommen auf unserer Website.

Das Sie uns hier gefunden haben, beweist: Sie sind auf der Suche nach fairen und bezahlbaren Lösungen zur Risikovorsorge.

Wir beraten Sie ganzheitlich und unabhängig vom Einfluss einer Versicherungsgesellschaft zu allen Fragen der Risikovorsorge und Assekuranz. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der Unterstützung bei Risikoabsicherungen von Handel- und Handwerk, von Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie Privathaushalten.

Bei uns finden Sie interessante Konzepte, bestehende Risiken sinnvoll und leistungsstark abzusichern. 

Stöbern Sie auf unserer Website, vergleichen Sie mit unseren Tarifrechnern oder noch besser, schauen Sie einfach mal persönlich bei uns in Hörnitz vorbei. Bestimmt werden Sie fündig.

Wir freuen uns auf Sie
Torsten Mittag & Team


ACHTUNG - Rauchmelderpflicht für Wohngebäude

Wir weisen darauf hin, dass ab 01.01.2024 auch in Sachsen eine allgemeine Rauchmelderpflicht für Wohngebäude besteht. Siehe Sächsiche Bauordnung § 47 - "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten...."

Die Nichteinhaltung kann im Falle eines Brandschadens als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und damit zu Einschränkung oder Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wir empfehlen allen Gebäudeeigentümern daher, den Vorgaben der Bauordnung Rechnung zu tragen. 


Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich ausführlich beraten lassen.




[ zurück ]